Ehe & Familie

Beabsichtigen Sie die Ehe zu schließen oder leben Sie in nichtehelicher Gemeinschaft, so hilft Ihnen eine rechtzeitige, unparteiische und ausgewogene Beratung durch den Notar auch für den Fall der Fälle; sie können dann auf eine geordnete Regelung zurückgreifen und vermeiden unerfreuliche Auseinandersetzungen. Sollte ein Ehevertrag nicht geschlossen worden sein, aber eine Scheidung anstehen, können Sie im Rahmen einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung, einvernehmliche Regelungen treffen und so das gerichtliche Verfahren verkürzen und Kosten sparen. Sollte eine Vereinbarung über eine gemeinsame Immobilie notwendig sein, ist eine notarielle Beurkundung der Scheidungsvereinbarung unerlässlich. Auch Kindschaftssachen, Adoptionen und ähnliches sind Sache des Notars.