Immobilien
Bei nahezu allen Rechtsgeschäften, die eine Verfügung über Grundbesitz zum Gegenstand hat, ist die notarielle Beurkundung erforderlich. Erwägen Sie eine Eigentumswohnung, ein Grundstück, ein Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus zu kaufen oder zu verkaufen, beraten wir Sie über alle zu beachtenden Gesichtspunkte, erarbeiten den Kaufvertrag für Sie und kümmern uns nach der Beurkundung um den sogenannten Vollzug bis hin zur Umschreibung des Eigentums im Grundbuch. In gleicher Weise stehen wir Ihnen für die Aufteilung
einer Immobilie in Wohnungseigentum, bei der Bestellung von Rechten an einem Grundstück (Grundschulden, Wohnungsrechte, Nießbrauch etc.) zur Verfügung.
Ziehen Sie in Erwägung ein Haus oder eine Wohnung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an einen Ihrer Abkömmlinge zu übertragen, sollten Sie ebenfalls zunächst unsere Beratung in Anspruch nehmen. Wir informieren Sie über mögliche Pflichtteilsansprüche, Ausgleichszahlungen an weichende Erben und die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten. Natürlich erarbeiten wir die erforderlichen Verträge und sorgen für deren Umsetzung.