Gebühren
Die Gebühren des Notars richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Dieses ist für alle Notare bundesweit gleich und zwingend zu beachten. Abweichende Vereinbarungen sind, auch aus Gründen der Wahrung notarieller Unparteilichkeit, gesetzlich untersagt. Die Gebühren richten sich nach dem sogenannten „Wert des Rechtsgeschäftes“. Bei einem Kaufvertrag ist dies in der Regel die Höhe des Kaufpreises, bei einer Grundschuld der Grundschuldbetrag, bei einer Unterhaltsvereinbarung die Höhe des Unterhalts. Möchten Sie sich dazu vorab informieren – rufen Sie uns bitte an.