Notar AUREL Kemper
Vorsorge
Ob Unfall, Krankheit oder Alter – niemand weiß, was das Leben bereithält. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig vorzusorgen. Mit einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung stellen Sie sicher, dass in Ihrem Sinne entschieden wird, wenn Sie selbst nicht mehr handeln können. Als Notar beraten wir Sie umfassend und sorgen dafür, dass Ihre Regelungen rechtssicher und individuell gestaltet sind.
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Tel.: 0351 649 57 10
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Sörgelstraße 10
01705 Freital
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Fr: 8:00 - 16:00 Uhr
Samstag nach Absprache
Vorsorge Dienstleistungen
Ob Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung – wir helfen Ihnen gerne, für Ihre Zukunft und die Ihrer Angehörigen zu planen.
Eine Vorsorgevollmacht sorgt dabei dafür, dass im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit eine Person Ihres Vertrauens in Ihrem Sinne handeln kann und vermeidet auf diese Weise eine sogenannte „amtliche Betreuung“. Dies betrifft sowohl rechtliche als auch finanzielle Angelegenheiten.
Zusätzlich zur Vorsorgevollmacht kann auch eine Patientenverfügung errichtet werden, in der Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer schweren Erkrankung oder nach einem Unfall ergriffen werden sollen. Damit stellen Sie sicher, dass auch Ihre Wünsche hinsichtlich der medizinischen Behandlung respektiert werden.
Die ergänzende Betreuungsverfügung ist gerade im Rahmen eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens von großer Relevanz und vermeidet die Bestellung einer Fremdperson als Betreuer.
Um auch hier sicherzustellen, dass Ihre Vollmachten im Ernstfall schnell und einfach zugänglich sind, empfiehlt es sich, diese im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu registrieren. Das Register speichert die wichtigsten Daten des Vollmachtgebers und der bevollmächtigten Personen, jedoch nicht die Vollmachten selbst. Selbstverständlich haben auch nur Betreuungsgerichte Zugriff auf die hinterlegten Informationen.
Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht zu erstellen und sicher im Vorsorgeregister zu hinterlegen, damit Ihre Wünsche im Ernstfall beachtet werden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.vorsorgeregister.de
Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung
Betreuungsverfügung
Häufige Fragen zum Thema Vorsorge
In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um notarielle Dienstleistungen zum Thema Vorsorge. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es einer Vertrauensperson, in Ihrem Namen rechtliche Entscheidungen zu treffen – etwa bei finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten –, falls Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Sie sollte notariell beurkundet werden, um rechtssicher und voll wirksam zu sein.
Was regelt eine Patientenverfügung?
Mit einer Patientenverfügung legen Sie verbindlich fest, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Krankheitssituationen gewünscht oder abgelehnt werden. Dies gibt Ärzten und Angehörigen klare Vorgaben für den Ernstfall.
Wozu dient eine Betreuungsverfügung?
In einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer bestellen soll, wenn eine Betreuung notwendig wird. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht greift sie nur, wenn ein Gericht die Betreuung anordnet.
Warum sollte ein Notar eingebunden werden?
Ein Notar sorgt dafür, dass Ihre Vorsorgedokumente rechtlich korrekt, wirksam und auf Ihre persönliche Situation abgestimmt sind. So wird sichergestellt, dass Ihre Wünsche im Ernstfall auch tatsächlich umgesetzt werden können.
Kontakt
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