Notar AUREL Kemper
Überlassung
Professionelle notarielle Überlassung von Eigentum – Wir sorgen für eine rechtssichere Übergabe von Immobilien und anderen wertvollen Gütern, inklusive Beurkundung und Erfüllung aller rechtlichen Anforderungen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für einen reibungslosen Prozess.
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Überlassung
Die Übertragung von Immobilienbesitz an nachfolgende Generationen, ggf. mit Vorbehalt eines sogenannten Nießbrauchrechtes oder Wohnrechtes, ist nicht nur unter steuerlichen Gesichtspunkten und/oder zur Vermeidung/Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen Dritter von großer Bedeutung. Gern beraten wir Sie über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten, fertigen die entsprechenden Dokumente und begleiten den Vorgang bis hin zum grundbuchamtlichen Vollzug. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass das, wofür üblicherweise ein großer Teil des Lebens im wahrsten Sinne des Wortes „hart gearbeitet“ wird, auch dem zufällt, der es nach ihrem Wunsch erhalten soll – Sie selbst aber die Früchte ihres Wirkens zeitlebens genießen können.
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Häufige Fragen zum Thema Überlassung
In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um notarielle Dienstleistungen zum Thema Überlassung. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Was bedeutet „Überlassung“ beim Notar überhaupt?
Die Überlassung bezeichnet die freiwillige und meist unentgeltliche Übergabe von Eigentum – zum Beispiel einer Immobilie – an eine andere Person. Der Notar sorgt dafür, dass dieser Vorgang rechtssicher und korrekt beurkundet wird.
Worin liegt der Unterschied zwischen Überlassung und Schenkung?
Die Überlassung ist häufig eine Form der Schenkung, besonders im familiären Umfeld. Sie kann aber auch mit Bedingungen verknüpft sein, etwa einem lebenslangen Wohnrecht oder einer Pflegeverpflichtung. Der Notar klärt auf und gestaltet den Vertrag passend.
Warum ist ein Notar bei der Überlassung nötig?
Bei der Überlassung von Immobilien oder bestimmten Vermögenswerten ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Nur so wird der Eigentumswechsel wirksam und rechtlich abgesichert.
Welche Kosten entstehen bei einer Überlassung?
Die Kosten hängen vom Wert des überlassenen Vermögens ab und richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Der Notar gibt auf Anfrage vorab eine transparente Kostenschätzung.
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