Notar AUREL Kemper
Erbrecht
Fragen der Erbfolge betreffen oft mehr als nur Vermögenswerte – sie berühren familiäre Beziehungen und langfristige Lebensplanung. Ob Testament, Erbvertrag oder Unternehmensnachfolge: Als Notar unterstützen wir Sie dabei, Ihren letzten Willen klar, rechtssicher und individuell zu gestalten. So vermeiden Sie Streit unter Erben und schaffen Sicherheit für Ihre Angehörigen.
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Tel.: 0351 649 57 10
Fax: 0351 649 57 11
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Büro
Sörgelstraße 10
01705 Freital
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Samstag nach Absprache
Erbrecht Dienstleistungen
Wer sicherstellen möchte, dass das eigene Vermögen später den Menschen zugutekommt, die ihm am Herzen liegen, sollte frühzeitig Vorsorge treffen.
Sehr gerne unterstützen meine Mitarbeiter und ich Sie daher auch bei der Erstellung von Testamenten, Erbverträgen und der Nachlassplanung insgesamt.
Unser Leistungsspektrum im Erbrecht reicht dabei von der rechtlichen Beratung bei der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen aller Art bis hin zur Unterstützung bei erbrechtlichen Einzelfragen nach einem Todesfall – etwa bei der Beantragung eines Erbscheins oder der Auseinandersetzung unter Miterben.
Damit ein Testament im Ernstfall auch zur Anwendung kommt, muss es im Übrigen gefunden werden. Deshalb werden alle bei einem Notar errichteten Testamente und Erbverträge im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert. Im Todesfall prüft das zuständige Nachlassgericht automatisch, ob ein letzter Wille vorliegt – so wird sichergestellt, dass die Wünsche des Erblassers auch tatsächlich beachtet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie von uns oder online unter:
www.testamentsregister.de
Testament
Erbvertrag
Nachlassplanung
Häufige Fragen zum Thema Erbrecht
In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um notarielle Dienstleistungen zum Thema Erbrecht. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Wozu dient ein Erbschein?
Ein Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Dokument, das belegt, wer rechtmäßiger Erbe ist und in welchem Umfang. Er wird benötigt, um gegenüber Banken, Behörden oder dem Grundbuchamt die Erbenstellung nachzuweisen – etwa um Konten zu verwalten oder Immobilien umzuschreiben. Der Erbschein wird auf Antrag erteilt, wenn die Erbfolge eindeutig nachgewiesen ist, etwa durch ein Testament oder Nachweis der gesetzlichen Erbfolge. Der Antrag auf Erteilung des Erbscheins kann bei dem Notar oder dem Nachlassgericht gestellt werden. In bestimmten Fällen kann im Übrigen ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll den Erbschein ersetzen.
Was ist ein Erbvertrag?
Ein Erbvertrag ist eine verbindliche Vereinbarung über die Erbfolge, die zwischen dem Erblasser und mindestens einer weiteren Person abgeschlossen wird. Er bedarf zwingend der notariellen Beurkundung. Anders als ein Testament kann ein Erbvertrag nicht einseitig widerrufen oder geändert werden – das bietet allen Beteiligten eine hohe Planungssicherheit. Er eignet sich besonders, wenn der Erblasser bestimmten Personen rechtlich gesichert eine Erb- oder Vermächtnisstellung zusichern möchte, etwa im Rahmen einer Unternehmensnachfolge oder bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften.
Kontakt
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