Notar AUREL Kemper

Willkommen bei Ihrem Notar in Freital

Meine Mitarbeiterinnen und ich freuen sich sehr, dass Sie unseren Internetauftritt besuchen. Auf den folgenden Seiten wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick über uns wie auch einen Einblick in unser Büro verschaffen. Wir beraten Sie gern in allen Rechtsfragen, die zum Aufgabenbereich der notariellen Tätigkeit gehören. Eine Übersicht darüber finden Sie unter der folgenden Rubrik Rechtsgebiete. Jederzeit stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Natürlich können Sie uns auch gerne anrufen.

Rufnummern

Tel.: 0351 649 57 10
Fax: 0351 649 57 11

E-Mail

info@notar-kemper.de

Büro

Sörgelstraße 10
01705 Freital

Öffnungszeiten

Mo-Do: 8:00 – 18:00 Uhr
Fr:          8:00 – 16:00 Uhr
Samstag nach Absprache

Rechtsgebiete

Immobilien

Erfahren Sie, wie wir Sie bei Kauf, Verkauf einer Immobilie, ob Einfamilienhaus, Eigentumswonung oder Mehrfamilienhaus, mit Expertise und Präzision unterstützen.

 

Erbrecht

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Testamenten, Erbverträgen und der Nachlassplanung, damit Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen übertragen wird.

Vorsorge

Ob Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsvollmacht – wir helfen Ihnen, für Ihre Zukunft und die Ihrer Angehörigen zu planen.

Gesellschaftsrecht

Ob Gründung, Umstrukturierung oder Gesellschafterwechsel – wir begleiten Ihr Unternehmen mit juristischer Präzision und sorgen für einen reibungslosen Ablauf.

 

Ehe & Familie

Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung oder Regelungen zur Vermögensübertragung innerhalb der Familie – wir unterstützen Sie bei wichtigen Entscheidungen mit juristischer Klarheit und Feingefühl.

Überlassung

Wir kümmern uns um die notarielle Überlassung für Sie – von der rechtssicheren Übergabe bis hin zur ordnungsgemäßen Beurkundung, stets in Übereinstimmung mit allen rechtlichen Anforderungen.

Hervorragende notarielle Dienstleistungen

Verlassen Sie sich auf professionelle und vertrauenswürdige notarielle Dienstleistungen direkt vor Ort. Ob Beglaubigungen, Beurkundungen oder individuelle Rechtsberatung – wir stehen Ihnen mit Fachkompetenz und Sorgfalt zur Seite. Unsere oberste Priorität ist es, Ihnen eine schnelle, unkomplizierte und rechtssichere Abwicklung zu gewährleisten. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich persönlich beraten!

Notar Service

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Zufriendenheit

Wir suchen Verstärkung!

Wir haben aktuell offene Stellen (Notarfachangestellte, Auszubildende, Bürofachkraft m/w/d) und freuen uns auf neue Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie Teil eines engagierten, kollegialen Teams in einem modernen Notariat werden möchten, sind Sie bei uns genau richtig.

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Häufige Fragen

In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um notarielle Dienstleistungen. Hier erhalten Sie schnelle Informationen zu Themen wie Immobiliengeschäften, Erbrecht, Vorsorgevollmachten und den Kosten für notarielle Beurkundungen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Was ist der Unterschied zwischen Notar und Anwalt?

Ein Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, der Sie in allen Bereichen der vorsorgenden Rechtspflege berät, die erforderlichen Urkunden entwirft oder auf ihre Rechtswirksamkeit überprüft und für deren ordnungsgemäße Durchführung sorgt. Im Gegensatz dazu vertritt ein Rechtsanwalt die Interessen seiner Mandanten, berät sie auch in  Rechtsstreitigkeiten und vertritt ihre Interessen in gerichtlichen Verfahren.

Warum brauche ich einen Notar bei Immobiliengeschäften?

Für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie, wie auch für viele andere Rechtsgeschäfte, hat der Gesetzgeber die notarielle Beurkundung vorgeschrieben, um unter anderem sicher zu stellen, dass die Interessen aller Beteiligten bei diesen wichtigen und folgeschweren Geschäften gewahrt sind, die Verträge  rechtswirksam und klar formuliert sind und die entsprechenden Eintragungen in öffentlichen Registern gewährleistet sind; der Notar stellt auch die Eintragung in das Grundbuch sicher.

Was kostet eine notarielle Beurkundung?

Die Kosten jeder notariellen Beurkundung sind einheitlich und für alle Notare verbindlich im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt; sie richten sich in der Regel nach dem sogenannten „Wert des Rechtsgeschäfts“, also zum Beispiel dem Kaufpreis bei einem Immobilienkauf. Eine detaillierte Kostenaufstellung können wir Ihnen auf Anfrage gern im Vorfeld übermitteln.

Muss ein Testament zu notarieller Urkunde errichtet werden ?

Ein Testament muss nicht zwingend mit notarieller Urkunde errichtet werden. Die Errichtung zu notarieller Urkunde eröffnet Ihnen aber die Inanspruchnahme der fachkundigen Beratung durch den Notar, sichert die rechtssichere Gestaltung, gewährleistet eine Registrierung des Testamentes im Zentralen Testamentsregister und erspart den Hinterbliebenen in der Regel die Beantragung der Erbscheins nach Eintritt des Erbfalls.

Kontakt

Sie möchten einen individuellen Beratungstermin vereinbaren? Oder haben Sie Fragen zu einzelnen Produkten bzw. Dienstleistungen?

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