Erbrecht

Bei der Gestaltung eines Testamentes, eines Erbvertrages, einer Pflichtteilsverzichtsvereinbarung sind regelmäßig zahlreiche Dinge zu beachten. Ehegatten haben meist den Wunsch auch nach dem Versterben des Ersten die freie Verfügungsbefugnis über das gemeinsam geschaffene Vermögen zu behalten, Ansprüche unliebsamer oder entfernter Verwandter müssen zurückgedrängt werden, das Vermögen für gemeinsame Kinder erhalten bleiben. Sowohl bei vorbereitenden Fragen wie auch bei der Gestaltung der letztwilligen Verfügungen selbst beraten wir Sie gern. Rufen Sie uns an ! Selbstverständlich bedarf es auch nach dem Eintritt des Erbfalls für viele Dinge der Mitwirkung des Notars; so z.B. für die Beantragung eines Erbscheins, der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses etc.